Strahlenschutzbeauftragter
Tätigkeitsbereiche, in denen mit ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen gearbeitet wird bzw. der Kontakt mit diesen Stoffen nicht auszuschließen ist wird die Verpflichtung eines Strahlenschutzbeauftragten angeraten, sofern der Arbeitgeber (Auftragnehmer) als Strahlenschutzverantwortlicher nicht die erforderliche Fachkunde besitzt oder die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten gesetzlich gefordert ist.
Wir übernehmen u.a. nachfolgende Aufgaben in diesem Bereich:
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz R. Sauder, Karlsruhe - Ihr kompetenter Dienstleister